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Mineralwasser

Wasser ist ein essentieller Nährstoff. Auf Wasser kann der Mensch nur wenige Tage verzichten. Neben Trinkwasser spielen Mineralwasser, Quellwasser, Heilwasser und Tafelwasser in der Ernährung des Menschen eine wichtige Rolle.

Definitionen:

Die Anforderungen an Mineral- und Tafelwasser sind in der Mineral- und Tafelwasserverordnung festgelegt.

1. Natürliches Mineralwasser:
Natürliches Mineralwasser muss bestimmte Anforderungen erfüllen. So muss es aus unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen stammen. Es darf aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen stammen.

Es darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es amtlich anerkannt ist. Dies geschieht nach einer amtlichen Prüfung unter

  • geologischen und hydrologischen,
  • physikalischen und chemischen,
  • mikrobiologisch-hygienischen sowie
  • bei bestimmten Wässern auch unter ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten.
Jährlich erfolgt eine Untersuchung auf charakteristische Inhaltsstoffe, problematischen Verbindungen wie z.B. Fluor und Arsen, Schadstoffe sowie auf Mikroorganismen.

Außer folgenden Bearbeitungsschritten dürfen bei natürlichem Mineralwasser keine weiteren Veränderungen vorgenommen werden. Erlaubt sind:
  • Das Abtrennen bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe, wie Eisen- und Schwefelverbindungen, durch Filtration und Dekantation, sofern die Zusammensetzung des natürlichen Mineralwassers in seinen wesentlichen Bestandteilen nicht verändert wird. So behandelte Mineralwässer werden als enteisent bzw. entschwefelt gekennzeichnet.
  • Kohlensäure darf vollständig oder teilweise entzogen werden.
    Stille Wässer enthalten ca. zwei bis vier Gramm Kohlensäure pro Liter, während in üblichen Wässern sieben bis acht Gramm pro Liter prickeln.
  • Es darf mit Kohlensäure versetzt oder wiederversetzt werden. Das Mineralwasser wird dann gekennzeichnet als "natürliches Mineralwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt", wenn die Kohlensäure, die zugesetzt wurde, der gleichen Quelle entstammt.
    Wird das Mineralwasser mit anderer Kohlensäure versetzt, lautet die Kennzeichnung "natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt".
Säuerling:

ist ein natürliches Mineralwasser, das über 250 mg natürliches Kohlendioxid pro Liter enthält (auch als Sauerbrunnen o.ä. bezeichnet).

Natürlichem Mineralwasser dürfen keine Stoffe zugesetzt werden und es dürfen keine Verfahren zur Keimverminderung durchgeführt werden. Es muss am Quellort abgefüllt werden.

In der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung sind Grenz- und Höchstwerte für Mineral-, Quell- und Tafelwasser festgelegt.

Bei Mineralwasser darf auf bestimmte Inhaltsstoffe hingewiesen werden:

Angaben   Anforderungen

mit geringem Gehalt an Mineralstoffen   Mineralstoffgehalt max. 500 mg/l

mit sehr geringem Gehalt an Mineralstoffen   Mineralstoffgehalt max. 50 mg/l

mit hohem Gehalt an Mineralstoffen   Mineralstoffgehalt mind. 1.500 mg/l

Bicarbonathaltig   Hydrogencarbonat-Gehalt mind. 600 mg/l

Sulfathaltig   Sulfatgehalt mehr als 200 mg/l

Chloridhaltig   Chloridgehalt mehr als 200 mg/l

Calciumhaltig   Calciumgehalt mehr als 150 mg/l

Magnesiumhaltig   Magnesiumgehalt mehr als 50 mg/l

Fluoridhaltig   Fluoridgehalt mehr als 1 mg/l

Eisenhaltig   Gehalt an zweiwertigem Eisen mehr als 1 mg/l

Natriumhaltig   Natriumgehalt mehr als 200 mg/l

Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung   Natrium max. 20 mg/l
  Nitrat max. 10 mg/l
  Nitrit max. 0,02 mg/l
  Fluorid max. 1,5 mg/l

Geeignet für natriumarme Ernährung   Natriumgehalt weniger als 20 mg/l

2. Quellwasser:
Quellwasser kann aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen abgefüllt werden und muss keinen Mindestgehalt an Mineralstoffen aufweisen. Es darf nur den Bearbeitungsschritten unterliegen wie Mineralwasser.

3. Tafelwasser:
Tafelwasser ist Wasser, das einer umfangreichen Veränderung unterworfen werden kann. Früher wurde es als künstliches Mineralwasser bezeichnet. Zur Herstellung von Tafelwasser dürfen verwendet werden
  • Natürliches salzreiches Wasser (Natursole) oder durch Wasserentzug mit Mineralstoffen angereichertes Mineralwasser
  • Natriumchlorid, Calciumchlorid
  • Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat
  • Calciumcarbonat, Magnesiumcarbonat
  • Kohlendioxid
  • Trinkwasser, Mineralwasser
Es muss nicht aus einer bestimmten Quelle stammen.

4. Heilwasser:
Heilwässer unterliegen nicht der Mineral- und Tafelwasserverordnung. Sie sind Arzneimittel und unterliegen damit dem Arzneimittelgesetz.

Zusammensetzung des Mineralwasser:

Die Zusammensetzung der einzelnen Mineralwässer ist abhängig von den Gesteinsschichten, die das Wasser auf seinem langen Weg durchfließt. Aufgrund der unterschiedlichen geologischen und hydrologischen Gegebenheiten hat jedes Mineralwasser seine eigene charakteristische Zusammensetzung. Dennoch sind drei große Gruppen zu unterscheiden:
  • Hydrogencarbonat (HCO3)-Wässer:
    Zu dieser Gruppe gehören die meisten Mineralwässer. Sie entstehen beim Durchfließen von Kalkgestein. Diese Wässer schmecken säuerlich-erdig.
  • Chlorid (Cl)-Wässer:
    Sie bilden sich, wenn Salzlager vorhanden sind. Diese Mineralwässer haben neben einem hohen Chloridgehalt meistens auch einen hohen Natriumanteil. Sie schmecken frisch, ähnlich wie Quellwasser.
  • Sulfat (SO4)-Wässer:
    Sie entstehen beim Durchfluss gipshaltiger Bodenschichten. Sulfatwässer können einen etwas bitteren, erdigen Beigeschmack aufweisen.
Adresse:
  • IDM - Informationszentrale Deutsches Mineralwasser
    Flemingstr. 15
    81925 München
Literatur :
  • Benk, E.: Zur Zusammensetzung und Kennzeichnung natürlicher Mineralwässer; AID-Verbraucherdienst 32 (1987) Heft 1.
  • Jost, K.-H.: Steckbrief: Mineralwasser; neuform KURIER 8/88.
Trinkwasser, Heilwasser


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