Naturkosmetik
Eine verbindliche gesetzliche Definition für den Begriff Naturkosmetik gibt es nicht. Auch ein einheitlicher Standard für die Herstellung von Naturkosmetik existiert zur Zeit nicht.
Unterschiede zu konventionellen Kosmetika:
In konventionellen Kosmetika werden synthetische Stoffe, meist aus der Petrochemie verwendet sowie synthetische Emulgatoren, Konservierungs- und Farbstoffe. Zum Teil werden tierische Produkte (vom toten Tier) mitverarbeitet. Tierversuche sind nicht ausgeschlossen.
Prinzipiell einig sind sich die Hersteller von Naturkosmetika in einigen wichtigen Punkten: Verwendet werden nur hochwertige Pflanzenrohstoffe, möglichst aus Bio-Anbau oder Wildbeständen. Überwiegend wird auf synthetische Stoffe zum Beispiel bei Emulgatoren oder Konservierungsstoffen verzichtet. Eine Volldeklaration nach CTFA (Cosmetic Toiletry and Fragrance Association) ist Standard, zum Teil auch als Übersetzung ins Deutsche. Es werden keine Tierversuche durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben.Bei der Umverpackung wird Wert auf recycelbare oder wiederverwertbare Materialien gelegt.
Naturkosmetik im neuform-Reformhaus
Das Reformhaus bietet seit Jahrzehnten hochwertige Kosmetikprodukte im Sinne einer Naturkosmetik an, die sich durch die folgenden Merkmale auszeichnen:
1. Allgemeine Anforderungen
Es werden ausschließlich solche Erzeugnisse verwendet, die sich durch einen möglichst hohen Grad an:
- Naturbelassenheit
- Kosmetischer Wirksamkeit
- Verträglichkeit
- Guten Gebrauchseigenschaften
- Produktsicherheit
auszeichnen.
Dies wird erreicht durch:
- Bevorzugung natürlicher Stoffe pflanzlicher und tierischer (nur vom lebenden Tier) Herkunft
- Verwendung von Stoffen aus einer eng begrenzten Stoffpalette; bei den wenigen zugelassenen Hilfsstoffen wird die Dosierung auf ein Minimum begrenzt
- Verzicht auf Stoffe vom toten Tier,
- Verzicht auf Paraffine
- Schonend gewonnene, be- und verarbeitete natürliche Rohstoffe werden bevorzugt und auf chemische Verfahren weitgehend verzichtet
- Hygienisch optimierte Herstellungsprozesse
- Umfassende und verständliche Information der Verbraucher durch Herstellerangaben und durch qualifiziertes Beratungspersonal im Reformhaus.
2. Nachhaltigkeit
Die Reformhauskosmetik orientiert sich an dem Prinzip der Nachhaltigkeit. Wichtige Maßnahmen sind:
- Verzicht auf bestimmte Technologien (Bestrahlung, Gentechnik)
- Umweltverträgliche Technologien und Schonung nicht erneuerbarer Ressourcen haben einen hohen Stellenwert
- Bevorzugung von Erzeugnissen, die aus anerkannt ökologischer Landwirtschaft stammen und unter sozialverträglichen Bedingungen erzeugt, verarbeitet und vermarktet werden
- Ressourcenschonende Gestaltung der Verpackungen bei optimaler Wertsicherung der Produkte und Benutzerfreundlichkeit für den Verbraucher.
3. Bestrahlung
Die Bestrahlung von Rohstoffen und Fertigprodukten mit radioaktiven Strahlen zur Entkeimung ist nicht gestattet.
4. Tierversuche
Kosmetikprodukte mit dem neuform-Zeichen dürfen nicht im Tierversuch geprüft werden.
5. Gentechnik
Gentechnisch veränderte Stoffe dürfen in neuform-Kosmetikprodukten nicht verwendet werden.
6. Spezielle Rohstoffe
Zur Erzielung einer besonderen kosmetischen Wirkung und aufgrund spezieller gesetzlicher Rahmenbedingungen, Erfordernissen zum Schutz des Verbrauchers, nachhaltigen Wirtschaftens sowie des schonenden Umgangs mit Ressourcen wird eine begrenzte Anzahl bestimmter Stoffe in möglichst geringer Menge verwendet. Hierzu zählen Duftstoffe, Hilfsstoffe (wie Konservierungsstoffe, Emulgatoren, Farbstoffe), UV-Absorber und waschaktive Substanzen.
6.1. Duftstoffe
Es werden überwiegend natürliche und naturidentische Duftstoffe und deren Komponenten verwendet.
6.2. Hilfsstoffe
Konservierung
Der Einsatz von Konservierungsmitteln ist im Interesse der mikrobiologischen Produktsicherheit nach dem Anbruch der Verpackung und zum Schutz des Verbrauchers nicht immer zu vermeiden. Zur Konservierung sind deshalb folgende natürliche oder naturidentische Verbindungen und deren Salze zugelassen:
- Sorbinsäure
- Benzoesäure
- Benzylalkohol
- Phenoxyethanol
- p-Hydroxy-Benzoesäure und ihre Ester (PHB-Ester/Parabene)
- Dehydracetsäure
- Ameisensäure
Bevorzugt werden spezielle Formen der Herstellung oder Verpackungen, die Konservierungsmittel verzichtbar machen.
Farbstoffe
Es werden natürliche Farbstoffe aus dem Pflanzen- und Mineralreich verwendet.
In seltenen Fällen gibt es Ausnahmen für spezielle Produktgruppen, wie dekorative Kosmetik, "rinse-off-Produkte" (z.B. Shampoo, Duschgel und Haarfarben), zur Gewährleistung bestmöglicher Produkteigenschaften und Benutzerfreundlichkeit.
6.3. UV-Filter
Für Sonnenschutzmittel ist der Einsatz von UV-Filtern gesetzlich verbindlich vorgeschrieben. Ihr Einsatz ist zum Schutz von lichtempfindlichen Personen und vor den zunehmenden Gefahren der intensiven UV-Bestrahlung auch in Sonnenschutzmitteln mit dem neuform-Zeichen notwendig.
6.4. Emulgatoren und waschaktive Substanzen
Es können Emulgatoren und bei Haut- und Haarwaschmitteln sogenannte waschaktive Substanzen eingesetzt werden, die unter Verwendung folgender Naturstoffe hergestellt wurden:
- Fette, Öle, Wachse
- Lecithine
- Lanolin
- Saccharide (Mono-, Oligo-, Polysaccharide)
- Aminosäuren, Proteine und Lipoproteine
Aufgrund ihrer guten Funktionalität kann auf PEG-haltige Tenside (waschaktive Substanzen) nicht vollständig verzichtet werden. Ein Verzicht wird angestrebt, wo immer dies unter Erhalt optimaler Gebrauchseigenschaften möglich ist, um dem Ideal der Natürlichkeit möglichst nahe zu kommen.
7. Prüfung und Kontrolle
Die Kosmetikprodukte mit dem neuform-Zeichen unterliegen einer Prüfung und Zulassung durch die neuform und einer ständigen Kontrolle durch die qualifizierten Labors der Hersteller. Die Einhaltung der Qualitätsrichtlinie wird durch das neuform-Zeichen dokumentiert.
Literatur:
* neuform Vereinigung Deutscher Reformhäuser e.G. und Verband der Reformwaren-Hersteller (VRH): Auf der Basis der Natur- neuform-geprüfte Kosmetik