Nahrungsergänzungsmittel

 

Nahrungsergänzungsmittel, im folgenden NEM genannt, sind Stoffe, die die tägliche Ernährung ergänzen sollen. In Deutschland greifen rund 30 -50 % der Bevölkerung regelmäßig zu NEM. Im Wesentlichen soll mit ihnen sichergestellt werden, dass Mangelerscheinungen mit essentiellen Nährstoffen wie z.B. Mineralstoffen und Vitaminen vermieden werden. Zu den NEM zählen neben Nährstoffen wie Mineralstoffen und Vitaminen auch „sonstige Stoffe“ wie z.B. Pflanzen- und Kräuterextrakte.

Rechtliche Aspekte der Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel zählen rechtlich zu den Lebensmitteln und unterliegen den Gesetzen des Lebensmittelrechts. Spezielle Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel enthält die am 28.5.2004 in Kraft getretene nationale Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung (NemV)
Diese wurde auf der Basis der europäischen Richtlinie 2002/46/EG erstellt. In ihr werden die europäischen Richtlinien zu NEM in deutsches Recht umgesetzt. Sie enthält neben der grundlegenden Definition von NEM unter anderem Vorschriften zur Zusammensetzung, zur Kennzeichnung und zur Anmeldung von NEM.
Nahrungsergänzungsmittel müssen nur angemeldet werden und durchlaufen, anders als Arzneimittel, kein Zulassungsverfahren. Die Anmeldung erfolgt durch eine Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BLV).

Verpackung von Nahrungsergänzungsmitteln

NEM werden in Darreichungsformen und Verpackungen angeboten, die denen von Arzneimitteln sehr nahe kommen. Dies sind z.B. Ampullen, Flaschen mt Tropfeinsätzen, Kapseln, Pulverbeuteln, Tabletten und vieles mehr.

Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln zu anderen Mitteln

Da NEM häufig in einer Arzneimitteln ähnlichen Aufmachung (Dragees, Kapseln, Tabletten) angeboten werden, fällt dem Verbraucher die Abgrenzung zu Arzneimitteln oder auch Medizinprodukten häufig nicht leicht. Dies ist auch ein Kritikpunkt der Verbraucherorganisationen, für die eine klare und eindeutige Unterscheidbarkeit mit den aktuellen Regelungen nicht gegeben ist.

Erlaubte Stoffe in Nahrungsergänzungsmitteln

In der NEM-Verordnung in Deutschland heißt es nach § 1 Absatz 2 wörtlich:
„Ein NEM ist ein Lebensmittel, das ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt.“
Als „Nährstoffe im Sinne der Verordnung“ werden Vitamine, Mineralstoffe, einschließlich Spurenelemente definiert.
Nicht näher definiert sind dagegen „sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung. Demnach ist die Auswahl der  in Frage kommenden Stoffe recht groß und nicht näher eingegrenzt. In der europäischen NEM-Richtlinie (2002/46/EG), die die Basis für die deutsche Verordung zu den NEM bildet, werden folgende Stoffe aufgezählt:

Eine quantitative und/oder qualitative Regelung im Sinne von Qualitätsstandards zu diesen „sonstigen Stoffen“ mit „ernährungsspezifischer Wirkung“, gibt es nicht.  

*Als "Botanicals werden sowohl Kräuter- und Pflanzenextrakte als auch Produkte daraus verstanden.

Markt für Nahrungsergänzungsmittel

Nach Angaben des Lebensmittelverbandes Deutschland (vor 2019: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, BLL) lag der Gesamtumsatz für NEM bei 1,439 Milliarden € in Deutschland (2018). Die meist verkauften NEM sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

VitamineMenge*MineralstoffeMenge*
Vitamin C29,2Magnesium36,8
Multivit. mit Mineralien17,5Calcium16,4
Multivit. ohne Mineralien7,2Sonstige Mineralien11,1
Vitamin B125,7Säure-Basen regulierende Stoffe3,3
Vitamin A/D5,7Zink3,0
Vit.-B-Komplex4,2Kalium1,9


Quelle: https://www.lebensmittelverband.de/de/verband/wir-ueber-uns

* in Millionen Verpackungen

Regelungen zu Höchstmengen

In der o.g. NEM-Richtlinie (2002/46/EG) der EU sind Höchstmengen für Nährstoffe, also Vitamine und Mineralstoffe, für diese Produkte vorgesehen. Die rechtlich verbindliche Umsetzung ist in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich weit fortgeschritten. So haben Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg und Norwegen Höchstmengen in NEM gesetzlich festgeschrieben, in Deutschland dagegen ist die nationale Umsetzung in geltendes Recht noch nicht erfolgt.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat im Jahre 2004 Höchstmengenempfehlungen für NEM veröffentlicht und am 04.01.2018 aktualisiert. Diese Empfehlungen sind für die Kontrollinstanzen der Lebensmittelüberwachung gesetzlich nicht bindend. In diesem Zusammenhang fordern Verbraucherorganisationen national verbindliche Richtlinien, um einer Überdosierung von NEM entgegenzuwirken.

Kennzeichnung von NEM

In der folgenden Übersicht sind die Pflichtangaben für eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der NEM übersichtlich dargestellt:

Kritik und Forderungen der Verbraucherverbände

Kritik an der bestehenden Praxis des Verkehrs mit NEM kommt in erster Linie von Verbraucherorganisationen und -verbänden. Die wichtigsten Kritikpunkte sind:

Aus diesen Kritikpunkten resultieren folgende Forderungen der Verbraucherorganisationen:

„Kritik an der Kritik“ von Befürwortern von NEM

Befürworter von NEM halten eine generelle Abwertung dieser Produktgruppe für unsachlich und wissenschaftlich nicht haltbar. Die wesentlichen Gegenargumente zu häufig geäußerten Ansichten über NEM sind:

  1. Die Argumentation, dass NEM bei einer gesunden und ausgewogenen Ernährung überflüssig seien, mag stimmen. Laut zahlreicher Studien über das Ernährungsverhalten in Deutschland und anderen Industrienationen ist ein Großteil der Bevölkerung mit speziellen Nährstoffen wie z.B. Folsäure oder Jod unterversorgt. Daher verbessert eine gezielte und individuell angepasste Nahrungsergänzung die Ernährungssituation vieler Menschen.
  2. Grundsätzlich kommt es bei NEM wie auch bei Lebens- und Arzneimitteln auf die Qualität der enthaltenen Stoffe an; zu unterstellen, NEM seien grundsätzlich von minderer Qualität und gefährlich, ist nicht haltbar. Grundsätzlich können folgende Empfehlungen gegeben werden:

Weitere häufig geäußerte Kritikpunkte beziehen sich auf die Gefahr einer Überdosierung, auf Verunreinigungen und auf Nebenwirkungen. Hierzu nehmen die Befürworter von NEM wie folgt Stellung:

Literatur

⇒ Aminosäuren, Arzneimittel, Ballaststoffe, Fett, Folsäure, Jod Mineralstoffe, Nährstoffe, Referenzwerte, Vitamine