Aspartam-Acesulfam-Salz (E 962)
26. Januar 2005 um zwei Süßstoffe erweitert: à Sucralose und Aspartam-AcesulfamSalz. Die beiden Süßstoffe wurden bereits 1996 vom wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU (dem Scientific Committee on Food = SCF) als sicher eingestuft. Mit Ausnahme-genehmigungen durften sie daher auch schon vor der offiziellen Zulassung verwendet werden.
Herstellung und Stoffwechsel:
Aspartam-Acesulfam-Salz ist ein Süßstoff, der aus den beiden Süßstoffen Aspartam und Acesulfam hergestellt wird.
Im menschlichen Organismus wird Aspartam-Acesulfam-Salz in seine ursprünglichen Komponenten Aspartam und Acesulfam gespalten. Aspartam wird im Körper verstoffwechselt. Acesulfam hingegen wird nicht weiter verstoffwechselt, sondern über die Nieren ausgeschieden.
Chemische Zusammensetzung und Süßkraft:
Aspartam-Acesulfam-Salz besteht zu 64 % aus Aspartam und 35 % aus Acesulfam.
Es ist stabiler als Aspartam und etwa 350-mal süßer als Haushaltszucker (Saccharose).
Eigenschaften von Aspartam-AcesulfamSalz :
- gut zu verarbeiten.
- die Kristalle lösen sich schnell auf und Instantprodukte wie Desserts, Getränkepulver und Tafelsüße verhalten sich beim Mischen gut
- verlängert die Haltbarkeit von Nahrungs- und Genußmitteln, z. B. bei Kaugummis
- nahezu kalorienfrei
Lebensmittelrechtlicher Status:
- Aspartam-Acesulfam-Salz zählt zu den Süßstoffen. Süßstoffe sind Zusatzstoffe, deren Einsatz und Verwendung in der Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung (ZZulV) geregelt ist.
- Aspartam-Acesulfam-Salz ist für bestimmte Lebensmittel zugelassen (siehe auch Verwendung)
- Alle für Aspartam-Acesulfam-Salz zugelassenen Lebensmittel sind in der ZZulV (Anlage 2 Teil B) aufgelistet. Höchstmenge je nach Anwendungsgebiet 350 - 2500 mg/kg bzw. mg/l (bei der Verwendung von Aspartam-Acesulfam-Salz allein oder gemeinsam mit Aspartam oder Acesulfam K dürfen die für Aspartam oder Acesulfam K jeweils vorgeschriebenen Höchstmengen nicht überschritten werden.
- Der jeweilige Produktname ist mit dem Hinweise "mit Süßungsmitteln" zu ergänzen.
- Da Personen mit der Stoffwechselerkrankung Phenylketonurie weder Aspartam noch Aspartam-Acelsulfam-Salz vertragen, müssen auch Lebensmittel mit diesem neuen Süßstoff den Hinweis tragen: "enthält eine Phenylalaninquelle".
Verwendung von Aspartam-Acesulfam-Salz:
Aspartam-Acesulfam-Salz findet dort Anwendung wo auch Aspartam und Acesulfam eingesetzt werden können. Es ist wasserlöslich und hat einen zuckerähnlichen Geschmack.
Benutzt wird Aspartam-AcesulfamSalz vorwiegend zum Süßen von nichtalkoholischen Getränken, Desserts sowie Süßwaren. (Höchtmengen in ml/l oder mg/kg)
Brennwertverminderte (oder ohne Zuckerzusatz hergestellte)
- aromatisierte Getränke auf Wasserbasis (350)
- Getränke auf der Basis von Milch-oder Milchprodukten oder auf Fruchtsaftbasis (350)
- aromatisierte Dessertspeisen auf Wasserbasis (350)
- Zubereitungen auf der Basis von Milchprodukten (350)
- Dessertspeisen auf der Basis von Obst oder Gemüse (350)
- Dessertspeisen auf der Basis von Eiern (350)
- Dessertspeisen auf der Basis von Getreide (350)
- Dessertspeisen auf der Basis von Fetten (350)
- Süßwaren auf Kakao- oder Trockenfruchtbasis (500)
- Süßwaren auf Stärkebasis (1000)
- Brotaufstriche auf Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder Fettbasis (1000)
- Speiseeis (800)
- Obstkonserven (350)
- Frühstücksgetreideerzeugnisse mit einem Faseranteil von mehr als 15 % und einem Kleieanteil von mehr als 20 % (1000)
Brennwertverminderte
- Konfitüren, Gelees, Marmeladen (1000)
- Obst- und Gemüsezubereitungen (350)
- Suppen (110)
- Bier (25)
- Süßsaure Obst- und Gemüsekonserven (200)
- Süßsaure Konserven oder Halbkonserven von Fischen und Marinaden, von Fischen, Krebstieren und Weichtieren (200)
- Soßen und Senf (350)
- Feine Backwaren für besondere Ernährungszwecke (1000)
- Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung (450)
- Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (450)
Nahrungsergänzungsmittel
- in flüssiger und fester Form (350)
- auf Vitamin und/oder Mineralstoffbasis in Form von Kautabletten oder Sirup (2000)
- Snacks – geSalzene und trockene Knabbererzeugnisse auf der Basis von Stärke oder Nüssen, vorverpackt und bestimmte Aromen enthaltend (500)
- Süßwaren/Kaugummi ohne Zuckerzusatz (500/2000)
- Sehr kleine Süßwaren ohne Zuckerzusatz zur Erfrischung des Atems (2500)
- Essoblaten (1000)
- Feinkostsalate (350)
- Spirituosen Alkohol < 15 % (350)
- Getränke aus einer Mischung von Bier, Apfelwein, Birnenwein, Spirituosen oder Wein und nicht alkoholischen Getränken (350)
- Apfel- oder Birnenwein (350)
- Alkoholfreies Bier bzw. Bier < 1,2 % Alkohol (350)
- Verschiedene Biersorten (350)
Bedeutung für die menschliche Ernährung:
ADI – Wert: fällt unter die bereits bestehenden Regelungen der einzelnen Stoffe
Acesulfam K = 15 mg/kg Körpergewicht
Aspartam = 40 mg/kg Körpergewicht
ADI = Acceptable daily intake = Menge eines Stoffes, die bei täglicher, lebenslanger Aufnahme als wissenschaftlich unbedenklich gilt!
Aspartam-Acesulfam-Salz im Reformhaus:
Nach den neuform-Qualitätsrichtlinien sind die für Lebensmittel gesetzlich erlaubten Süßstoffe in diätetischen Lebensmitteln des Reformhauses ebenfalls erlaubt, somit auch Aspartam-Acesulfam-Salz.
Literatur:
- Blank, H. u.a.: Kann die Verwendung von Süßstoffen sinnvoll sein?; UGB-Forum 2/90
- Niederauer, T.: Überblick über Eigenschaften und Verwendung von Süßungsmitteln; aid-Verbraucherdienst
- www.zusatzstoffe-online.de