Neohesperidin (E 959)
Neohesperidin ist ein Süßstoff mit der E Nummer 959.
Herstellung:
Grundstoff für die Herstellung sind Flavonoidewie sie beispielsweise in Zitrusschalen enthalten sind. Die Flavonoide werden chemisch zu Neohersperidin DC aufbereitet.
Chemische Zusammensetzung und Süßkraft:
Neohesperidin DC gehört zu einer Stoffgruppe (Dihydrochalcone), in der verschiedene süßschmeckende Verbindungen bekannt sind.
Gegenüber Haushaltszucker (Saccharose) besitzt Neohesperidin DC eine 600- bis 1500-fache Süßkraft. Mit zunehmender Konzentration nimmt diese jedoch ab.
Eigenschaften von Neohesperidin:
- wird vom menschlichen Körper schnell aufgenommen und unverändert mit dem Urin wieder ausgeschieden
- ist für Diabetiker geeignet und praktisch kalorienfrei
- ist gut wasserlöslich sowie back- und kochstabil
- mentholhaltiger Beigeschmack
Lebensmittelrechtlicher Status:
Neohesperidin zählt zu den Süßstoffen. Süßstoffe sind Zusatzstoffe, deren Einsatz und Verwendung in der Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung (ZZulV) geregelt ist.
Neohesperidin ist für bestimmte Lebensmittel zugelassen.(siehe auch Verwendung) Alle für Neohesperidinin zugleassenen Lebensmittel sind in der ZZulV (Anlage 2 Teil B) aufgelistet. Die Höchstmenge liegt je nach Anwendungsgebiet bei 30 bis 400 mg/kg bzw. mg/l.
Der jeweilige Produktname ist mit dem Hinweise "mit Süßungsmitteln" zu ergänzen.
Neohesperidin wird verwendet für:
- brennwertverminderte (oder ohne Zuckerzusatz hergestellte) Getränke auf Wasserbasis (30 mg/l)
- sehr kleine Süßwaren ohne Zuckerzusatz zur Erfrischung des Atems (400 mg/kg)
- Snacks, Knabbererzeugnisse (50 mg/kg)
Bedeutung für die menschliche Ernährung:
siehe auch Stichwort Süßstoffe
Verschiedene Untersuchungen haben keine Hinweise für eine schädliche Nebenwirkung von Neohesperidin DC ergeben. ADI – Wert: 0-5 mg/kg
ADI = Acceptable daily intake = Menge eines Stoffes, die bei täglicher, lebenslanger Aufnahme als wissenschaftlich unbedenklich gilt!
Neohesperidin im Reformhaus:
Nach den neuform-Qualitätsrichtlinien sind die für Lebensmittel gesetzlich erlaubten Süßstoffe in diätetischen Lebensmitteln des Reformhauses ebenfalls erlaubt, somit auch Neohesperidin.
Literatur:
- Blank, H. u.a.: Kann die Verwendung von Süßstoffen sinnvoll sein?; UGB-Forum 2/90
- Niederauer, T.: Überblick über Eigenschaften und Verwendung von Süßungsmitteln; aid-Verbraucherdienst
- www.zusatzstoffe-online.de
Alternative Süßungsmittel, Acesulfam K, Aspartam, Cyclamat, Diabetes, Phenylketonurie, Saccharin, Thaumatin, Übergewicht, Zucker, Zuckeraustauschstoffe, Zusatzstoffe