Neotam (E 961)
Neotam ist in Europa unter der E-Nummer 961 seit 2010 als Süßstoff sowie als Geschmacksverstärker zugelassen. Er ist nur für bestimmte Anwendungszwecke erlaubt. Entwickelt wurde Neotam von französischen Chemikern der Firma Nutrasweet.
Chemische Zusammensetzung und Stoffwechsel
Wie Aspartam besteht auch Neotam im Wesentlichen aus den Eiweißbausteinen (Aminosäuren) Asparaginsäure und Phenylalanin.
Neotam ist eine Verbindung aus Aspartam und 3,3-Dimethylbutyraldehyd und wird durch reduktive Alkylierung gewonnen.
Der korrekte chemische Name (IUPAC-Name) lautet:
N-[N-C3,3-dimethylbutyl)-L-α-aspartyl-L-phenylalanin-1-methylester
Bei der Verstoffwechselung wird Neotam in seine Grundbausteine zerlegt. Dabei werden auch geringe Mengen Phenylalanin frei. Im Gegensatz zu Aspartam ist der Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“ bei Neotam nicht erforderlich. Menschen mit der Krankheit Phenylketonurie (PKU) müssen die Aminosäure Phenylalanin weitestgehend meiden. Die Mengen an Phenylalanin, die beim Abbau von Neotam entstehen, sind allerdings so gering, dass auch Menschen mit PKU den Süßstoff vertragen.
Neotam beeinflusst weder den Blutzucker- noch den Insulinspiegel und ist kalorienfrei.
Geschmack und Süßkraft von Neotam
Die Süßkraft von Neotam wird als Spanne im Vergleich zu Saccharose (Haushaltszucker) angegeben. Sie richtet sich nach der spezifischen Verwendung (siehe Tabelle) bei einem Lebensmittel. Die Süßkraft von Neotam ist 7.000 bis 13.000 Mal stärker als die von Zucker. Damit liegt Neotam weit über der Süßkraft anderer Süßstoffe. Der Süßgeschmack von Neotam wirkt lange nach. Neotam hat keine bittere oder metallische Geschmacksnote wie andere Süßstoffe.
Lebensmittelrechtlicher Status
Neotam zählt zu den Zusatzstoffen, deren Anwendung in der Zusatzstoffzulassungsverordnung geregelt ist. Die Tabelle gibt einen Überblick über die Lebensmittel, in denen Neotam eingesetzt werden darf. Angegeben ist die jeweilige Höchstmenge bezogen auf mg Neotam pro Kilogramm beziehungsweise Liter des Lebensmittels.
Lebensmittelgruppen | Höchstmenge | Beispiele |
---|---|---|
Brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Getränke und Lebensmittel | 1 – 65 mg oder ml/kg | Aromatisierte Getränke auf Wasserbasis, verschiedene Dessertspeisen, Speiseeis, Bier (siehe auch weiter unten bei Lebensmittelgruppen) |
Süßsaure Obst- und Gemüsekonserven | 10 mg/kg | |
Soßen und Senf | 12 mg/kg | |
Feine Backwaren für besondere Ernährungszwecke | 55 mg/kg | Gluten freie Kekse |
Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger und fester Form auf Vitamin- und oder Mineralstoffbasis in Form von Sirup oder Kautabletten | 20 – 185 mg/kg | |
Snacks | 18 mg/kg | Gesalzene und trockene Knabbererzeugnisse auf Basis von Stärke oder Nüssen |
Süßwaren ohne Zuckerzusatz | 32 mg/kg | |
Sehr kleine Süßwaren ohne Zuckerzusatz | 200 mg/kg | |
Kaugummi ohne Zuckerzusatz | 250 mg/kg | |
Eistüten und Waffeln ohne Zuckerzusatz | 60 mg/kg | |
Essoblaten | 60 mg/kg | |
Feinkostsalate | 12 mg/kg | |
Spirituosen mit einem Alkoholgehalt <15 % | 20 mg/L | |
Getränke aus einer Mischung von Bier-, Apfel-und Birnenwein, Spirituosen oder Wein | 20 mg/L | |
Apfel- oder Birnenwein | 20 mg/L | |
Alkoholfreies Bier bzw. Bier mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2 % | 20 mg/L | |
Tafelbier mit einem Stammwürzegehalt <6 % | 20 mg/L | |
Bier mit einem Mindestsäureäquivalent von 30 Milliäquivalenten | 20 mg/L | |
Dunkles Bier der Art oud bruin | 20 mg/L | |
Stark aromatisierte Rachenerfrischungspastillen ohne Zuckerzusatz | 65 mg/kg |
Quelle: www.gesetze-im-internet.de/zzulv_1998/BJNR023100998.html
Neotam ist außerhalb der europäischen Gemeinschaft in mehr als 35 Ländern einschließlich Nordamerika, Kanada und Mexiko zugelassen. Außerdem ist der Einsatz in den meisten Ländern Südamerikas, in Russland sowie im asiatischen Raum erlaubt.
Gesundheitliche Risiken
Zuständig für die Bewertung von Zusatzstoffen im Europäischen Raum ist die European Food Safety Authority (EFSA). Sie kommt in ihrer Bewertung im Jahre 2007 zu dem Fazit, dass Neotam
- nicht genotoxisch,
- nicht karzinogen oder
- nicht reproduktionstoxisch
ist. In dem Gutachten der EFSA wurde ein ADI-Wert* von 0-2 mg/kg Körpergewicht pro Tag festgelegt. Neotam ist in der EU seit 2010 sowie in vielen anderen Ländern als Süßungsmittel zugelassen.
* adi = acceptable daily intake (tolerierte Aufnahmemenge pro Tag, bei lebenslangem Verzehr)
Bedeutung für die menschliche Ernährung
→ Süßstoffe
Informationen über den aktuellen Stand und Literatur
- BfR: Bewertung von Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen; Hintergrundinformation Nr. 25/2014
- www.gesetze-im-internet.de
- www.zuckerinfo.de
- www.zusatzstoffe-online.de
→ Acesulfam, Aspartam, Diabetes, Phenylketonurie, Saccharin, Sucralose, Süßstoff, Thaumatin, Übergewicht, Zucker, Zuckeraustauschstoffe, Zusatzstoffe