Emulgatoren
Emulgatoren sind Stoffe, die es ermöglichen, nicht oder nur schlecht miteinander vermischbare Flüssigkeiten in eine einheitliche Form (Emulsion) zu bringen. Sie bewirken eine Feinverteilung der einen Komponente in der anderen, z.B. von Wasser in Öl bei der Margarineherstellung. Auch für Feine Backwaren, Kleingebäck, Knabbererzeugnisse, Fertigsaucen und -suppen, Mayonnaise, Speiseeis, Cremespeisen, Desserts, Schokolade, Kakaopulver und Kaugummi werden Emulgatoren benötigt.
Außer für Lecithin sowie für Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren existieren für alle Emulgatoren gesetzlich festgelegte Höchstmengen und Verwendungszwecke. Emulgatoren können auch unter der Bezeichnung "Stabilisator" in Lebensmitteln eingesetzt werden.
E - NummerNameErläuterungenE 322Lecithineaus Speisefetten und -ölen gewonnenE 405Propylenglycolalginatbestimmte Lebensmittel;
mit HöchstmengenE 423Octenylbernsteinsäure,
modifiziertes Gummi arabicumAromazubereitungen, Glasuren, Soßen; mit HöchstmengenE 426Sojabohnen-PolyoseEmulgator, Trenn- und VerdickungsmittelE 432Polysorbat 20bestimmte Lebensmittel;
mit HöchstmengenE 433Polysorbat 80"E 434Polysorbat 40"E 435Polysorbat 60"E 436Polysorbat 65"E 442Ammoniumphosphatidenur Kakao- und SchokoladenerzeugnisseE 463Hydroxypropylcelluloseohne Höchstmenge
(quantum satis)E 464Hydroxypropylmethylcellulosewie E 463 - Ausnahme: unbehandelte LebensmittelE 470 aSalze der Speisefettsäurenohne Höchstmenge
(quantum satis)E 471Mono- und Diglyceride von Speisefettsäurenverestert mit:E 472 aEssigsäureohne Höchstmenge
(quantum satis)E 472 bMilchsäure"E 472 cCitronensäure"E 472 dWeinsäure"E 472 eDiacetylweinsäure"E 472 fEssigweinsäure"E 473Zuckerester von Speisefettsäurenbestimmte Lm; mit HöchstmengeE 474Zuckerglyceridewie E 473E 475Polyglycerinester von Speisefettsäurenbestimmte Lebensmittel;
mit HöchstmengeE 476Polyglycerin-Polyricinoleat"E 477Propylenglycolester von Speisefettsäuren"E 481Natriumstearoyl-2-lactylat"E 482Calciumstearoyl-2-lactat"E 483Stearyltartratnur für Desserts und Backwaren (außer Weißbrot)E 491Sorbitanmonostearatnur für bestimmte Lebensmittel; mit HöchstmengeE 492Sorbitantristearat"E 493Sorbitanmonolaurat"E 494Sorbitanmonooleat"E 495Sorbitanmonopalmitat"E 1440Hydroxypropylstärkeallgemein zugelassenE 1442Hydroxypropyldistärkephosphat"E 1450Stärkenatriumoctenylsuccinat"
In Produkten mit einem neuform Qualitätszeichen zugelassene Emulgatoren:
E 322 Lezithine
E 471 Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren
E 472a-c ... verestert mit Essig-, Milch- und Citronensäure
Emulgatoren, die nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen sind und deren Höchstmenge
E405 Propylenglycolalginat
Fettemulsionen 3 g/kg, Feine Backwaren 2 g/kg, Füllungen, Glasuren und Überzüge für Feine Backwaren und Desserts 5 g/kg, Zuckerwaren 1,5 g/kg, Speiseeis auf Wasserbasis 3 g/kg, Knabbererzeugnisse auf Getreide- oder Kartoffelbasis 3 g/kg, Saucen 8 g/kg, Bier 100 mg/l, Kaugummi 5 g/kg, Obst- oder Gemüsezubereitungen 5 g/kg, Nichtalkoholische aromatisierte Getränke 300 mg/l, Emulsionsliköre 10 g/l, diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, als Mahlzeit oder Tagesration für Übergewichtige bestimmte Diätnahrung 1,2 g/kg, Nahrungsergänzungsmittel 1 g/kg, Cidre (ausgenommen cidre bouche) 100 mg/l.
E426 Sojabohnen-Polyose
Getränke auf Milchbasis für den Einzelhandel 5 g/l, Nahrungsergänzungsmittel 1,5 g/l, emulgierte Saucen 30 g/l, abgepackte Feinbackwaren für den Einzelhandel 10 g/kg, abgepackte verzehrfertige orientalische Nudeln für den Einzelhandel 10 g/kg, abgepackter verzehrfertiger Reis für den Einzelhandel 10 g/kg, abgepackte verarbeitete Kartoffel- und Reiserzeugnisse (einschließlich gefrorener, tiefgefrorener, gekühlter und getrockneter verarbeiteter Erzeugnisse) für den Einzelhandel 10 g/kg, dehydrierte, konzentrierte, gefrorene und tiefgefrorene Eierzeugnisse 10 g/kg, Gelee-Süßwaren außer Gelee-Süßwaren in Minibechern 10 g/kg.
E450 Diphosphate
Fleischerzeugnisse 5 g/kg, Getränke für Sportler und Tafelwasser 0,5 g/l, Nahrungsergänzungsmittel quantum satis (qs=so viel wie nötig), Kochsalz oder Kochsalzersatz 10 g/kg, Pflanzeneiweißgetränke 20 g/l, Getränkeweißer 30 g/kg, Getränkeweißer für Automaten 50 g/kg, molkeproteinhaltige Getränke für Sportler 4 g/kg.
E451 Triphosphate
Speiseeis 1 g/kg, Desserts 3 g/kg, Trockendessert in Pulverform 7 g/kg, molkeproteinhaltige Getränke für Sportler 4 g/kg
E 452 Polyphosphate
Feine Backwaren 20 g/kg, Mehl 2,5 g/kg, Mehl, backfertig 20 g/kg, Soda bread 20 g/kg, Flüssigei (Eiklar, Eigelb oder Vollei) 10 g/kg, Saucen 5 g/kg, Suppen oder Brühen 3 g/kg, Instanttee oder Instantkräutertee 2 g/kg, Aromen 40 g/kg, Kaugummi qs, Trockenlebensmittel in Pulverform 10 g/kg, Schokoladen- und Malzgetränke auf Milchbasis 2 g/l, Alkoholische Getränke (ausgenommen Bier) 1 g/l, Frühstücksgetreidekost 5 g/kg, Knabbererzeugnisse 5 g/kg, Surimi 1 g/kg, Fischpaste oder Paste von Krebstieren 5 g/kg, Überzüge (Sirup für Pfannkuchen, aromatisierter Sirup für Milchmischgetränke und Speiseeis, ähnliche Erzeugnisse) 3 g/kg, Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke 5 g/kg, Glasur für Fleisch- und Gemüseerzeugnisse 4 g/kg, Zuckerwaren 5 g/kg, Puderzucker 10 g/kg, Noodles (Nudeln chinesischer Art) 2 g/kg, Rührteig und Panaden 12 g/kg, Filets von unverarbeitetem Fisch, gefroren oder tiefgefroren 5 g/kg, unverarbeitete oder verarbeitete Schalen oder Krebstiere, gefroren oder tiefgefroren 5 g/kg, verarbeitete (einschließlich gefrorener, tiefgefrorener, gekühlter oder getrockneter) Kartoffelerzeugnisse sowie vorfrittierte Kartoffeln, gefroren oder tiefgefroren 5 g/kg, Streichfette, ausgenommen Butter 5 g/kg, Sauerrahmbutter 2 g/kg, Krebstiererzeugnisse in Dosen 1 g/kg, Emulsionssprays auf Wasserbasis zum Bestreichen von Backformen 30 g/kg, Getränke auf Kaffeebasis für Automaten 2 g/l, molkeproteinhaltige Getränke für Sportler 4 g/kg.
E474 Zuckerglyceride
Hitze behandelte Fleischerzeugnisse 5 g/kg, Fettemulsionen für Backzwecke (bezogen auf den Fettgehalt) 10 g/kg, Feine Backwaren 10 g/kg, Getränkeweißer 20 g/kg, Speiseeis 5 g/kg, Zuckerwaren 5 g/kg, Desserts 5 g/kg, Saucen 10 g/kg, Suppen oder Brühen 2 g/kg, Sahneanaloge 5 g/kg, sterilisierte Sahne und sterilisierte Sahne mit reduziertem Fettgehalt 5 g/kg, Frischobst qs, nichtalkoholische Anis-Getränke 5 g/l, nichtalkoholische Kokosnuss- oder Mandelgetränke 5 g/l, alkoholische Getränke außer Wein und Bier 5 g/l, Pulver zur Herstellung heißer Getränke 10 g/l, Getränke auf der Basis von Milch oder Milcherzeugnissen 5 g/l, Nahrungsergänzungsmittel qs, diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und als Mahlzeit oder Tagesration für Übergewichtige bestimmt Diätnahrung 5 g/kg, Kaugummi 10 g/kg.
E479b Thermooxidiertes Sojaöl, mit MDG verestert
Fettemulsionen zum Braten 5 g/kg
E481 Natiumstearoyl-2-lactylat
Feine Backwaren 5 g/kg, schnellkochender Reis 4 g/kg, Frühstücksgetreidekost 5 g/kg
Emulgatoren, die für Lebensmittel allgemein, ausgenommen zur Herstellung künstlich getrockneter Lebensmittel, die beim Verzehr rehydratisieren sollen, zugelassen sind:
E470b Magnesiumsalze von Speisefettsäuren
E471 Mono-und Diglyceride von Speisefettsäuren
E570 Fettsäuren
Literatur:
- Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung
- Verbraucherzentralen: Was bedeuten die E-Nummern?
- Liste der Zusatzstoffe nach ihren E-Nummern
- Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken
- www.zusatzstoffe-online.de